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OsteoFit
Naturheilpraxis für Osteopathie,
Akupunktur und Cranio Sacrale Therapie
Einen von der Krankenkasse geförderte Präventionskurse nach §20 SGB V buchen
Die Präventionskurse für den Bereich Bewegung und Stressmanagment sind gemäß Leitfaden Prävention nach § 20 SGB V zertifiziert und werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel zu 80 – 100% bezuschusst.
Das Ziel der Kurse ist es, Die Teilnehmer zu einem gesunden Lebensstil zu führen. Zu diesem Zweck fördert die Krankenkasse Kurse zu Schwerpunktthemen wie Ernährung, Bewegung, Sucht oder Stressbewältigung.
Wie eine konkrete Förderung aussieht, variiert von Kasse zu Kasse. In einigen Fällen übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten, in anderen Fällen werden die Kurse zum Teil von den Kassen übernommen. Es lohnt sich deshalb bei der Krankenkasse nachzufragen, ob bestimmte Kurse oder Programme ganz oder anteilig gefördert werden.
Wie beantrage ich Zuschüsse durch Präventionskurse bei der Kasse?
Wer einen Kurs zur Gesundheitsprävention in Anspruch nehmen möchte, sollte sich dringend vorher bei seiner Krankenkasse darüber schlaumachen, welche Förderungsmöglichkeiten bestehen. Vor der Förderung wird überprüft, ob der Kurs dem Leitfaden Prävention genügt. Eine Übersicht über lokale Angebote finden Versicherte online auf den Seiten ihrer Krankenkasse.
Die Kosten werden vorab von den Teilnehmern bezahlt. Nach Abschluss der Kursreihe erhält jeder Teilnehmer eine Bestätigung für die erfolgreiuche Teilnahme an einem zertifizierten Kurs und kann dies bei seiner Krankenkasse einreichen und erhalten so die Kursgebühren zum Teil oder ganz rückerstattet.
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