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naturheilkundliche Rezepturen

Gesetzlich Versicherte / Selbstzahler:

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Trotz fundiertem medizinischen Wissen und mehrjähriger Berufserfahrung werden meine Behandlungsmethoden bisweilen nur zum Teil von gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen. Hier finden Sie eine Liste der Krankenkassen die osteopathische Behandlungen anteilig erstatten:

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  • Erstanamnese, Beratung, Behandlungsplan und Erstbehandlung: ca. 90 Min. Zeitaufwand

  • Folgebehandlungen: ca. 60 Min. Zeitaufwand

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Die Behandlungskosten betragen hier pro Termin in der Regel  zwischen 100-130 Euro.

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1. Kosten

Privatversicherte / Beihilfeberechtigte

 

Die Rechnungsstellung für Privatpatienten und Patientinnen oder privat zusatzversicherte Personen (Heilpraktikerzusatzversicherung) erfolgt anhand des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

 

Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei ihrer Versicherung bzw. bei Ihrer Beihilfestelle, wie und in welcher Höhe das Honorar erstattet wird. Häufig werden die Behandlungskosten sogar komplett oder auch anteilig erstattet.

Der Dienstleistungsvertrag entsteht zwischen dem Heilpraktiker und dem/-er  Patient/-in.

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2. Absagebedingungen

 

Alle mit Ihnen vereinbarten und von mir bestätigten Termine sind für Sie persönlich fest reserviert.

  • Sofern Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, da dieser ansonsten in Rechnung gestellt werden muss.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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